17.09.2007 | Initiativen zur Verstärkung des Konsumentenschutzes im E-Commerce abgelehnt
 
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat zwei parlamentarische Initiativen zur Verstärkung des Konsumentenschutzes im Online-Handel abgelehnt.
 
Die beiden Initiativen (05.458, 06.457) forderten eine Anpassung der schweizerischen Rechtsordnung (Obligationenrecht, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zugunsten einer Stärkung des Konsumenten-schutzes bei Online-Einkäufen im Internet. Verschiedene Punkte sollten damit gewährleistet werden:

  • Die Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr sollen verschiedene Informationspflichten erfüllen; insbesondere betrifft das die eindeutige Identifikation des Anbieters, die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware oder Dienstleistung sowie die konkreten, Zahlungs- und Lieferbedingungen;


  • Gewährleistungsansprüche sollen zwingend sein und nicht vertraglich wegbedingt werden können (ein nicht wegbedingbares Nachbesserungsrecht oder ein nicht wegbedingbares Recht auf Ersatzleistung bei Lieferung mangelhafter Ware);


  • Spezifische Vorschriften für den Vertragsabschluss. Die Artikel 1ff. des Obligationenrechtes sollen unter der Berücksichtigung der Eigenheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs konkretisiert werden;


  • Ein der EU-Gesetzgebung entsprechendes Widerrufs-recht für im Fernabsatz geschlossene Verträge soll eingeführt werden.

Die Initianten begründen die Vorlagen u.a. damit, dass die wirtschaftlich wichtige Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs im wesentlichen vom Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten abhängt. Eine Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates habe aufgezeigt, dass der Transparenz bezüglich der Identität des Internetanbieters und der einzelnen Phasen des Vertragsabschlusses für das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten eine grosse Bedeutung zukommt.

In der nun am 14. September 2007 veröffentlichten Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates heisst es:

«Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das geltende Recht genügend Schutz bietet. Sie verweist auf die Vertragsfreiheit und betont, dass bei elektronischen Geschäften und beim Fernabsatz der Käufer nicht wie beispielsweise beim Haustürverkauf vom Verkäufer unter Druck gesetzt werde. Eine zusätzliche Regelung betreffend Gewährleistung und ein Widerrufsrecht würden nur Unsicherheit in das Vertragsverhältnis bringen.»

 
 
 
 
 
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