13.09.2007 | Widerrufsrecht für Veranstaltungstickets
 
Urteil des Amtsgerichts München vom 02-12-2005, AZ. 182 C 26144/05
 
Das Urteil des Amtsgerichts München über das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, das sowohl telefonische und per E-Mail abgeschlossene Verträge umfasst, nicht aber für Veranstaltungskarten gelte, wurde für rechtskräftig entschieden.

Die Begründung dafür lautete, dass das Widerrufsrecht keine Anwendung für Dienstleistungen finde, deren Erfüllungszeitraum auf einen genauen Zeitpunkt festgelegt sind.
 
 
 
 
 
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